Fahren Sie zum langen Maiwochenende mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen in den Urlaub? Denken Sie an e-TOLL.
26. April 2024
#nachrichten
Nutzer von leichten Fahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und von Motorrädern zahlen ab dem 1. Juli 2023 nicht für Fahrten aus mautpflichtigen Abschnitten der Autobahnen A2 (Konin-Stryków) und A4 (Wrocław-Sośnica), die von GDDKiA verwaltet sind.
Zur Erinnerung: Wenn Sie auf Mautstraßennetz fahren und das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs oder Ihrer Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen übersteigt, wird es als schweres Fahrzeug eingestuft. Denken Sie also daran, die elektronische Maut im e-TOLL-System zu bezahlen.
Wenn Sie noch nicht ein Ortungsgerät und ein e-TOLL-Konto haben, dann: