e-TOLL-Erleichterung in der Einkommensteuer (Körperschaftssteuer)
5. Juli 2021
#archiv
Ab dem 29. Juni 2021 wird die e-TOLL-Erleichterung auf die Einkommensteuer angewendet. Die Erleichterung bezieht sich auf die Aufwendungen für die Ausstattung von Fahrzeugen mit e-TOLL-Mauterfassungsgeräten.